Wie das Bundesverfassungsgericht dich schützt – und warum du dich nicht einschüchtern lassen musst
Vor dem Familiengericht sind nicht immer alle gleich – darauf weist eine Studie aus dem Jahr 2024 hin. Bereits im November 2023 hatte zudem das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Konzept des sogenannten „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) wissenschaftlich nicht anerkannt ist und daher keine Grundlage für pauschale Vorannahmen in familienrechtlichen Verfahren sein darf.
Viele Mütter betreten ein Familiengericht mit einer klaren Erwartung: Hier entscheidet das Recht. Neutral. Sachlich. Unvoreingenommen. Doch immer mehr Betroffene berichten von einer anderen Erfahrung. Die Studie des Hamburger Soziologen Wolfgang Hammer und die wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werfen ein Licht auf ein Problem, über das bislang nur selten offen gesprochen wurde: Vorannahmen und pseudowissenschaftliche Narrative können familienrechtliche Verfahren beeinflussen – mit gravierenden Folgen für Mütter und Kinder.
Eine Studie stellt unbequeme Fragen
Am 19. November 2024 veröffentlichte der Hamburger Soziologe Wolfgang Hammer seine Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren“. Die Studie wertet 154 familienrechtliche Fälle aus. Besonders erschütternd: Unter den untersuchten Fällen befinden sich 19 Tötungsdelikte an Müttern oder Kindern im Kontext von Sorgeverfahren. Diese Zahlen zeigen, dass familiengerichtliche Entscheidungen häufig in hochgefährlichen Konfliktsituationen getroffen werden.
Gerade deshalb müssen diese Verfahren besonders sorgfältig, vorurteilsfrei und wissenschaftlich fundiert geführt werden. Die Studie weist jedoch darauf hin, dass Hinweise auf Gewalt oder Gefährdung oft nicht ernst genug genommen werden, wenn Vorannahmen gegenüber Müttern das Verfahren dominieren.
Ein besonders wirksames Narrativ: „Eltern-Kind-Entfremdung“
In hochkonflikthaften Trennungen taucht immer wieder der Begriff Parental Alienation Syndrome (PAS) auf. Die Behauptung: Ein Elternteil – meist die Mutter – manipuliere das Kind gezielt gegen den anderen. Doch hier hat das höchste deutsche Gericht eine klare Grenze gezogen.
Bundesverfassungsgericht: PAS ist keine wissenschaftliche Diagnose
Mit Beschluss vom 17. November 2023 (BVerfG, 1 BvR 1076/23) stellte das Gericht klar: Das PAS ist keine wissenschaftlich anerkannte psychische Störung. Die unkritische Übernahme dieses „als widerlegt geltenden Konzepts“ ist rechtlich unzulässig.
Was das für dich bedeutet:
- Gerichte dürfen Entscheidungen nicht auf die PAS-Theorie stützen.
- Gutachten, die lediglich dieses Etikett verwenden, sind nicht tragfähig.
- Es muss stattdessen geprüft werden: Welche realen Ursachen hat das Verhalten des Kindes? Was entspricht dem individuellen Kindeswohl?
Warum diese Differenzierung wichtig ist (Die fachliche Nuance)
Es ist wichtig zu verstehen: Nur weil das „Syndrom“ PAS wissenschaftlich abgelehnt wird, bedeutet das nicht, dass es keine schwierigen Dynamiken zwischen Eltern und Kindern gibt. Der Unterschied ist jedoch entscheidend: Anstatt einem Kind oder einer Mutter pauschal eine „Störung“ zu unterstellen, fordert das Bundesverfassungsgericht eine individuelle Sachaufklärung.
Das Gericht verpflichtet die Fachgerichte durch seine Entscheidung dazu, im Einzelfall ganz genau hinzuschauen und die tatsächlichen Fakten umfassend aufzuklären. Es darf nicht mehr einfach behauptet werden: „Das Kind will nicht zum Vater, also muss die Mutter es manipuliert haben.“ Stattdessen müssen die Gerichte nun konkret ermitteln, wie der Alltag des Kindes aussieht und ob es reale Gründe – etwa belastende Erlebnisse oder konkrete Verhaltensweisen eines Elternteils – für die Ablehnung gibt. Erst wenn diese Fakten auf dem Tisch liegen, darf geurteilt werden.
Was das für die Gerichte konkret bedeutet
Nach § 1697a BGB muss jede Entscheidung am Kindeswohl ausgerichtet sein. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss diese Einzelfallprüfung in den Beschlüssen auch tatsächlich ersichtlich sein. Es braucht echte Argumente statt leerer Phrasen, mit denen man sich die mühsame Einzelprüfung ersparen und Fälle „schnell vom Tisch fegen“ will. Alles andere würde die verfassungsrechtlichen Vorgaben ad absurdum führen und den Schutz des Kindeswohls zur bloßen Theorie degradieren.
Das bedeutet:
- Sorgfältige Prüfung der Lebensrealität des Kindes.
- Analyse der tatsächlichen Dynamiken zwischen den Eltern.
- Sichere und entwicklungsfördernde Lösungen statt ideologischer Modelle.
Fazit
Die Studie von Wolfgang Hammer und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind echte Meilensteine, wenn sie auch tatsächlich und konsequent beachtet werden.
Denn sie rufen vor allem auch die Gerichte dazu auf, Vorannahmen zu hinterfragen und den Mut zu haben, genau hinzusehen.
Gerade, wenn es um den Schutz von Kindern und Müttern in Gewaltsituationen geht.

