1. Problem: Mütter werden entwertet – Väter idealisiert

Regelmäßig berichten mir Klientinnen, dass ihre Sorgen um das Kind von Verfahrensbeteiligten relativiert oder als „übertrieben“ eingeordnet werden. Sie gelten schnell als übergriffig, „streitlustig“ oder zu emotional, während Väter, selbst bei dokumentierten Grenzüberschreitungen, als „bemüht“ und „bindungserhaltend“ erscheinen.

In der Praxis bedeutet das: Mütter werden in stereotype Rollen einsortiert, bevor ihr konkretes Erleben überhaupt geprüft wird. Der Fall wirkt dann „einfach“ und wird entsprechend behandelt und kann schneller erledigt werden.

Die Realität von Mutter und Kind findet in diesem Moment kaum noch Eingang in die Bewertung. Sie wird nicht ernst genommen oder nicht mehr im eigentlichen Sinne des gesetzlichen Schutzauftrags gewürdigt.

Lösung:

  • Schulungen für Richter:innen, Gutachter:innen, Jugendämter zu implizitem Bias, Gewaltformen & Trauma
  • Verpflichtende gendersensible Aus- und Weiterbildung in familiengerichtlichen Verfahren

Mehr Infos:

📚 Quelle: BMFSFJ (2020), „Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“

2. Problem: Fehlende Qualität und Kontrolle bei familienpsychologischen Gutachten

Familienpsychologische Gutachten haben im Verfahren ein enormes Gewicht…meistens mehr als jede andere Erkenntnisquelle. Gleichzeitig zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass die Qualität vieler Gutachten uneinheitlich, methodisch fragwürdig oder fachlich veraltet ist. Trotzdem prägen sie gerichtliche Entscheidungen maßgeblich, häufig ohne realistische Möglichkeit der Korrektur.

Das zentrale Problem: Es existiert kein verbindlicher Qualitätsstandard, der tatsächlich durchgesetzt wird. Viele Gutachten arbeiten mit subjektiven Eindrücken, unklaren Hypothesen, veralteten Testverfahren oder nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerungen. Fehlerhafte oder einseitige Bewertungen werden dadurch zu „Fakten“, die das Gericht übernimmt; selbst, wenn sie der gelebten Realität von Mutter und Kind widersprechen.

Hinzu kommt: Ein fehlerhaftes Gutachten lässt sich im laufenden Verfahren kaum korrigieren. Gegenvorträge werden als „Parteiinteresse“ abgetan, Gegengutachten selten zugelassen, und Beschwerden gegen Gutachter:innen verlaufen oft ins Leere. Damit entsteht ein System, in dem eine einzige fachliche Einschätzung – unabhängig von ihrer Qualität – über Schutz, Umgang und Lebensrealität eines Kindes entscheidet.

Lösung:

  • Einheitliche Mindeststandards und Zertifizierung für familienpsychologische Gutachter:innen
  • Unabhängige Beschwerde- und Kontrollinstanzen zur Prüfung von Gutachten, Umsetzung der Anforderungen des BGH

3. Problem: Gewalt wird systematisch verharmlost oder in „Konflikt“ umgedeutet

Ein zentrales strukturelles Problem im Familienrecht ist die konsequente Entpolitisierung und Entschärfung von Gewalt. Psychische Gewalt, Kontrollverhalten, Einschüchterung, ökonomische Abhängigkeit oder Manipulation des Kindes werden im Verfahren häufig nicht als Gewalt erkannt, sondern fast schon reflexartig und regelmäßig schnell als typisches „Kommunikationsproblem“ oder bloßen „Beziehungskonflikt“ eingeordnet.

Der Mechanismus dahinter ist klar: Sobald Gewalt als „Konflikt“ etikettiert wird, verliert sie ihren Schutzcharakter. Aus einer asymmetrischen Gefährdungslage wird ein „Streit zwischen zwei Elternteilen“. Damit verschwinden Macht, Kontrolle und Dynamiken psychischer Gewalt aus der Bewertung…und die Verantwortung wird ungerechtfertigter Weise beiden Seiten gleichermaßen zugeschrieben.

Besonders gravierend ist, dass in vielen Verfahren weiterhin meist unbewusst oder unerkannt mit einem völlig veralteten Gewaltverständnis gearbeitet wird. Was nicht körperlich, sichtbar oder beweisbar ist, gilt als „nicht relevant“. Moderne Erkenntnisse zu coercive control, post‑separation abuse oder kindlicher Instrumentalisierung finden leider in der Praxis meistens keinen oder kaum Eingang.

Die Folgen sind systemisch: Kinder, die Gewalt miterleben, werden als „belastet durch den Streit der Eltern“ beschrieben…nicht als Betroffene einer Gewaltbeziehung und eigener, nämlich psychischer Gewalterfahrungen dadurch. Damit wird nicht nur die Realität verfehlt, sondern auch der gesetzliche Schutzauftrag wegen konkreter Kindeswohlgefährdung schlichtweg unterlaufen.

Das Ergebnis: Gewalt wird unsichtbar gemacht und damit wirksam.

Lösung:

  • Klare Definition und Sensibilisierung für alle Gewaltformen, auch psychische und ökonomische
  • Verpflichtende Anwendung der Istanbul-Konvention, insbesondere Artikel 31 (Vermeidung von Umgang/Sorgerecht für gewalttätige Elternteile)

Mehr Infos:

Europarat: Istanbul-Konvention (Art. 31), 2011

4. Problem: Unzureichende Anhörung und ein System, das Kinder nur am Rand wahrnimmt

Ein struktureller Fehler des Familienrechts ist die fehlende echte Kindzentrierung. Obwohl das Kindeswohl formal immer im Mittelpunkt stehen soll, werden Kinder in der Praxis häufig nicht angemessen angehört, ihre Aussagen relativiert, als manipuliert und nicht die eigenen abgewertet oder in ein anderes vorgefertigtes Narrativ eingeordnet.

Der zentrale Mechanismus: Kinder werden noch immer überwiegend nicht als eigenständige Rechtsträger gesehen, sondern als „Anhängsel“ eines Elternkonflikts. Damit verschiebt sich der Fokus automatisch auf die Eltern, ihre Wünsche, ihre Rechte am und auf das Kind, weg von ihren Pflichten gegenüber und zugunsten des Kindes, auf ihre elterlichen Konflikte, ihre erwachsenen Darstellung usw.. Die Perspektive des Kindes wird zur bloßen, oft als wenig glaubwürdig eingestuften Randnotiz und dadurch viel zu oft nicht mehr zur Entscheidungsgrundlage.

Hinzu kommt, dass viele Anhörungen zu spät, zu kurz oder ohne echte entwicklungspsychologische Expertise stattfinden. Aussagen werden nachträglich „eingeordnet“, abgeschwächt oder als „beeinflusst“ interpretiert, oft ohne belastbare Grundlage. Was das Kind tatsächlich erlebt, wird dadurch unsichtbar gemacht.

Besonders problematisch ist die systemische Tendenz, kindliche Belastungsreaktionen als „Reaktion auf den Streit der Eltern“ zu deuten, statt als Hinweis auf reale Überforderung, Angst oder Loyalitätsdruck. Damit werden die schwächsten Beteiligten – die Kinder – erneut den Folgen falscher Einordnungen ausgesetzt. Ihre Bedürfnisse und Interessen werden nicht geschützt, sondern ausgeblendet, reduziert oder falsch umgedeutet, und genau dadurch entstehen die Risiken, vor denen das Verfahren sie eigentlich bewahren und aktiv schützen soll.

Das Ergebnis: Entscheidungen werden über Kinder getroffen, nicht mit ihnen. Und das Kindeswohl bleibt ein abstrakter Begriff, während die tatsächliche kindliche Realität kaum Eingang in die Bewertung findet.

Lösung:

  • Konsequente Umsetzung der Anhörungspflicht nach § 159 FamFG
  • Einsatz qualifizierter, kindgerechter Verfahrensbeistände
  • Stärkere Beteiligung von Kinderpsycholog:innen und Fachstellen

5. Problem: Machtungleichgewichte werden ignoriert und damit wirksam

Einer der gravierendsten systemischen Fehler im Familienrecht ist die konsequente Ausblendung realer Machtasymmetrien.

In hochstrittigen Trennungen mit toxischen oder narzisstischen Strukturen wird so getan, als stünden zwei gleich starke Elternteile gegenüber – obwohl die Dynamik in Wahrheit von Kontrolle, Einschüchterung und strategischem Verhalten geprägt ist. Der zentrale Mechanismus: Das System behandelt ungleiche Ausgangslagen als „symmetrischen Konflikt“. Damit verschwinden Gewalt, Manipulation, ökonomische Abhängigkeit, Einschüchterung und post‑separation abuse aus der Bewertung. Die Person, die strukturell stärker agiert, profitiert, weil ihre Strategie nicht als solche erkannt wird.

Besonders problematisch ist, dass Täter mit hoher sozialer Kompetenz, rhetorischer Stärke oder strategischem Auftreten im Verfahren häufig als „kooperativ“ oder „bemüht“ wahrgenommen werden. Die Betroffene hingegen wirkt belastet und wird dadurch systemisch entwertet. Das führt zu einem fatalen Paradoxon: Je geschickter der Täter auftritt, gezielt die gewünschte Wirkung im Verfahren erzeugen kann, desto weniger wird die Gewalt gesehen oder umso leichter kann dieser Aspekt, obwohl konkret angesprochen, ausgeblendet werden. Und je stärker die Betroffene unter der Dynamik leidet, genau das spiegelt und Schutz erbittet, desto eher wird ihr Erleben relativiert oder pathologisiert.

Die Folge ist strukturell: Das Machtgefälle bleibt unsichtbar…und damit wirksam. Entscheidungen orientieren sich nicht an der tatsächlichen Gefährdungslage, sondern an der Präsentationsfähigkeit der Beteiligten. Damit wird der gesetzliche Schutzauftrag unterlaufen und die Realität von Mutter und Kind systematisch verfehlt.

Lösung:

  • Verfahrenssensible Kommunikationstrainings für Fachkräfte (auch zum Erkennen von Täterstrategien)
  • Einführung eines Frühwarnsystems zur Prüfung struktureller Gewalt- oder Manipulationsmuster
  • Stärkung der Betroffenen durch gezielte Begleitung, z. B. durch Coaching, Prozessvorbereitung, geschützte Anhörungen

Fazit:

Das System ist nicht neutral, wenn es die Realität von betroffenen Frauen mit und ohne Kind nicht sehen will. Deshalb ist es so wichtig, dass du dich informierst, stärkst und positionierst, für dich und dein Kind.
Du musst dich nicht mehr rechtfertigen. Du darfst deine Stimme erheben…mit Wissen, Haltung und Begleitung.

Ich unterstütze dich gerne. Buch dir einfach ein kostenloses Erstgespräch.