Heute möchte ich über ein Tabuthema sprechen: Die fehlende Solidarität und die Voreingenommenheit gegenüber Müttern im Familienrecht,…oft ausgeübt von Frauen in Entscheidungspositionen.

Es ist eine bittere Realität in vielen Gerichtssälen.

Statt der erhofften Neutralität oder eines grundlegenden Verständnisses für die Perspektive einer Frau oder Mutter erleben besorgte Mütter, ebenso wie hilfesuchende Frauen ohne Kinder, in familienrechtlichen Verfahren häufig etwas anderes: besondere Härte, kritisches Hinterfragen oder auffallende Strenge durch Richterinnen, Anwältinnen, Mitarbeiterinnen des Jugendamts, Gutachterinnen oder Verfahrensbeiständinnen.

Während im selben Verfahren Vätern oft schon für minimale Bemühungen große Wertschätzung und weitreichendes Vertrauen entgegengebracht wird, stehen Mütter nicht selten unter einem besonders scharfen Mikroskop.

Besonders irritierend wird diese Dynamik in den Momenten, in denen besorgte Mütter Gewalt- oder Schutzthemen ansprechen – also genau dann, wenn sie Hilfe suchen, um sich selbst oder ihre Kinder zu schützen.

Ausgerechnet in diesen Situationen erleben viele Frauen, dass ihre Hinweise besonders kritisch hinterfragt werden, während der Kindsvater zugleich oft wohlwollender betrachtet wird.

Dabei geht es nicht um Einzelfälle, sondern um ein Muster, das viele betroffene Frauen beschreiben.

Dass Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen gegenüber anderen Frauen mitunter auffallend streng auftreten, ist kein neues Phänomen.

In der Forschung wird dieses Muster häufig im Zusammenhang mit internalisierter Misogynie beschrieben oder mit dem Anpassungsdruck in männlich geprägten Systemen: dem Bedürfnis, besonders „neutral“ zu erscheinen – nicht zuletzt, um sich selbst gegenüber männlichen Kollegen nicht dem Vorwurf auszusetzen, Frauen zu bevorzugen oder parteiisch zu sein.
Diese demonstrative Neutralität ist dann nicht nur paradox. Sie ist rechtlich und ethisch mehr als bedenklich.

Denn Gleichbehandlung ist kein freiwilliges Ideal, sondern verfassungsrechtlich zu gewährleisten. Wenn vermeintliche „Neutralität“ dazu führt, dass Hinweise von Müttern systematisch strenger bewertet, schneller relativiert oder sogar ohne echte Prüfung nicht ernst genommen werden, entsteht gerade keine Einzelfallgerechtigkeit, sondern das Gegenteil davon. Ungerechtigkeit gegenüber hilfesuchenden Opfern.

Echte Neutralität bedeutet in erster Linie, alle Vorträge und Hinweise mit derselben Sorgfalt, Offenheit und Ernsthaftigkeit zu prüfen.

Solidarität darf kein Hashtag, kein Pusher für Viralität und kein Marketingslogan am Weltfrauentag sein.

Solidarität ist eine Haltung. Ein Wertegerüst. Und ja – auch Ausdruck eines grundlegenden Gerechtigkeitsempfindens und echter „Neutralität“ im Sinne der Gleichbehandlungsmaxime unseres Grundgesetzes (Art. 3 GG).

Echte Gleichberechtigung bedeutet auch, jede Form von Gewalt im familiären Kontext nicht durch vereinfachende Narrative über Elternrechte zu überdecken. Maßstab müssen immer Opferschutz und das Kindeswohl sein. Denn das Familienrecht dient natürlich auch immer dem Schutz von Betroffenen, den Kindern und der Wahrung ihrer Entwicklung.

Wir brauchen Fachkräfte in Justiz und Jugendhilfe, die geschlechterspezifische Gewaltformen erkennen und den Mut haben, auch gegen den Strom zu entscheiden, unabhängig davon, ob sie selbst Frauen oder Männer sind. Und unabhängig davon, wer da vor ihnen steht.

Aber hört auf, Mütter für ihren Schutzinstinkt zu bestrafen. Übernehmt Verantwortung für faire und angemessene Entscheidungen, mit denen die Betroffenen schließlich oft jahrelang leben müssen, während die Akte schon längst vom Tisch ist. Fangt an, genauer hinzusehen.

Und versteckt euch auch nicht hinter formalen Leerphrasen, um neutral zu wirken oder unangreifbar zu bleiben, gerade dann nicht, wenn es darum geht, unbequeme oder belastende Fakten genauer anzuschauen und zu klären.

Wirklich „Recht sprechen“ bedeutet, genau hinzusehen und denjenigen Schutz zu gewähren, die ihn brauchen und auf den sie rechtlich Anspruch haben.

Keine Bevorzugung. Keine Vorverurteilung.
Sondern eine faire, sorgfältige Entscheidung im Einzelfall – egal, wer vor euch steht.

Seht den Einzelfall.
Seht die Menschen.
Seht die Schicksale.

Mein Appell oder besser meine Bitte an Richterinnen, Gutachterinnen, Anwältinnen, Mitarbeiterinnen der Jugendämter und Verfahrensbeiständinnen:

Habt den Mut, wirklich neutral zu entscheiden. Neutral im Sinne des Rechts:
fair, sorgfältig und am Einzelfall orientiert.

Susanne Schilling